Seit kurzem gelten in der Europäischen Union die ersten einheitlichen Regeln für Märkte für Kryptowerte. An diese Regeln müssen sich Kryptowährungs-Anbieter nun halten. Am 20. April 2023 hat das Europäische Parlament die Verordnung «Markets in Crypto-Assets Regulation», kurz MiCAR, beschlossen. Der Rat der Europäischen Union stimmte der Verordnung über Märkte für Kryptowerte am 16. Mai 2023 zu. Am 9. Juni vergangenen Jahres wurde sie dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 29. Juni 2023 in Kraft.
Die MiCAR-Regelungen sind laut der Deutschen Bundesbank zu unterschiedlichen Zeitpunkten anwendbar. Während einzelne Artikel bereits seit dem 29. Juni 2023 galten, sind die Regelungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten und E-Geld Token rund um Bitcoin und Co. seit dem 30. Juni 2024 anwendbar. Regelungen bezüglich der Zulassung und laufenden Aufsicht über CASP in Titel V als auch alle weiteren Vorschriften, die nicht unmittelbar nach Artikel 149 Absatz 4 MiCAR anwendbar sind, sind ab dem 30. Dezember 2024 anwendbar.
Das Ziel von MiCAR ist es laut BaFin, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht. Der Anleger- und Verbraucherschutz soll gestärkt und die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen bekämpft werden.
Lizenzpflichten
Seit diesem Monat gelten nun in der EU Lizenzpflichten für Krypto-Unternehmen. Diese müssen sich bei der Finanzaufsicht eines europäischen Mitgliedstaats registrieren. Wird eine MiCA-Erlaubnis erteilt, so ist diese für den gesamten EU-Raum gültig. Um eine MiCAR-Lizenz zu erhalten, sind folgende Voraussetzung nötig:
- Sitz von mindestens einem Geschäftsleiter bzw. einer juristischen Person in der EU;
- Beschreibung der Regelungen für die Unternehmensführung des antragstellenden Anbieters von Krypto-Dienstleistungen;
- Nachweis über eine ordnungsgemässe und angemessene Geschäftsorganisation;
- interne Kontrollmechanismen;
- sichere IT-Systeme;
- hinreichendes Risikomanagement.
Whitepaper
Daneben sind Krypto-Unternehmen nun dazu verpflichtet, ein Whitepaper zu veröffentlichen. Das Whitepaper soll dem Anleger- und Verbraucherschutz dienen, indem es potenzielle Kunden aufklären soll. Für verschiedene Kryptowährungen sind verschiedene Whitepaper zu erstellen. Ein Kryptowerte-Whitepaper sollte allgemeine Informationen über den Emittenten, den Anbieter oder die Person, die die Zulassung des Kryptowerts zum Handel beantragt, das mit dem aufgebrachten Kapital durchzuführende Projekt, das öffentliche Angebot über Kryptowerte oder ihre Zulassung zum Handel, die mit den Kryptowerten verbundenen Rechte und Pflichten, die für diese Kryptowerte verwendete zugrunde liegende Technologie und die damit verbundenen Risiken enthalten, heisst es in der Verordnung.